Welche Rechte hat ein Aktionär?

Den rechtlichen Rahmen für deutsche Aktiengesellschaften bildet seit dem 01. Januar 1966 das Aktiengesetz. Hier sind alle Rechte und Pflichten der drei Organe einer Aktiengesellschaft (Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung) festgelegt. Für den Aktionär ergeben sich vor allem die folgenden Rechte:

Teilnahme an der Hauptversammlung

Der Aktienbesitz verbrieft das Recht an der Mitentscheidung und Kontrolle der Unternehmensführung. Als Aktionär gehören Sie dem Organ der Hauptversammlung an und haben das Recht zur Teilnahme an der jährlich stattfindenden Sitzung.

Stimmrecht

Als Besitzer von Stammaktien haben Sie auf der Hauptversammlung das Recht, durch Abgabe Ihrer Stimme Einfluss auf die Unternehmensführung zu nehmen. Themen wie Kapitalmaßnahmen, Besetzung des Aufsichtsrates oder Dividendenpolitik werden auf der Hauptversammlung entschieden.

Die Ausübung des Stimmrechts muss nicht durch den Aktionär selbst vorgenommen werden. Die Bevollmächtigung eines Vertreters, eines Kreditinstitutes oder einer Aktionärsvereinigung ist zulässig.

Bezugsrecht

Das Bezugsrecht sichert dem Altaktionär bei Kapitalerhöhungen seinen prozentualen Anteil am Unternehmen. Er besitzt mit dem Bezugsrecht eine Option, aber keine Verpflichtung, an der Kapitalmaßnahme teilzuhaben. Ein Altaktionär hat jederzeit die Möglichkeit, seine Rechte während der Bezugsfrist zu veräußern. Das Bezugsrecht kann nur in Ausnahmefällen ausgeschlossen werden, etwa bei kleineren Kapitalerhöhungen (< 10 % des Grundkapitals).

Auskunftsrecht

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft zu erteilen über die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft.

Antragsrecht

Jeder Aktionär hat das Recht, Anträge bzw. Gegenanträge zur Tagesordnung der Hauptversammlung zu stellen.

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