Was sind Futures?

Futures sind Finanztermingeschäfte auf verschiedenste Basiswerte

Futures gehören zu den sogenannten unbedingten Termingeschäften

Futures sind Finanztermingeschäfte auf verschiedenste Basiswerte

Futures sind standardisierte, börsengehandelte Finanztermingeschäfte auf eine Vielzahl unterschiedlicher Basiswerte. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Financial Futures (Finanztermingeschäfte auf Aktienindizes, Devisen, Anleihen und Zinsen) und Commodity Futures (Warentermingeschäfte auf Edelmetalle, Rohstoffe, landwirtschaftliche Güter, Genussmittel und Tierprodukte).

Die standardisierten Bestandteile von Future-Kontrakten sind Basiswert (Underlying), Kontraktgröße, Laufzeit und Art der Erfüllung (Abrechnung, Settlement).

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Basiswert

Der Basiswert, auch Underlying genannt, beschreibt das zu Grunde liegende Gut eines Future-Kontraktes. Basiswerte können Finanzinstrumente (Aktienindizes, Devisen, Anleihen und Zinsen) oder Waren (Edelmetalle, Rohstoffe, landwirtschaftliche Güter, Genussmittel und Tierprodukte) sein. Sie bilden die wesentlichen Komponenten für die Preisgestaltung von Future-Kontrakten.

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Kontraktgröße

Die Kontraktgröße beschreibt den Gegenwert, den Sie mit einem Future bewegen. So umfasst beispielsweise ein DAX-Future einen Kontraktgegenwert von 25 € pro DAX-Punkt. Bei einem DAX-Stand von 7.000 Punkten ergibt sich somit ein Gesamtwert von 175.000 € pro Kontrakt. Jeder Terminkontrakt hat eine standardisierte, von der jeweiligen Terminbörse festgelegte Kontraktgröße.

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Laufzeit

Future-Kontrakte handeln nicht unendlich, sie besitzen festgelegte Endfälligkeiten (Verfallstermine). Oft werden Laufzeiten von 3, 6, 9 und 12 Monaten für Future-Kontrakte eingeführt, jedoch sind auch abweichende Laufzeiten zu finden.

Als Investor sollten Sie genauestens wissen, wann Ihre gehandelten Futures verfallen, und entsprechend Ihres bevorzugten Anlagehorizontes die geeignete Laufzeit auswählen.

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Erfüllung

Am Verfallstermin eines Future-Kontraktes (Fälligkeit) werden bestehende Future-Positionen abgerechnet. Dabei existieren zwei Methoden:

1. Barausgleich (Cash Settlement)

Beim Barausgleich wird auf Basis eines fest definierten Kurses (Verrechnungskurs, Settlement-Preis) Ihr offener Future-Kontrakt abgerechnet und in Geld (bar) ausgeglichen. Dabei wird die Differenz zwischen Einstandskurs und Verrechnungskurs zu Grunde gelegt. Die Art der Feststellung des Verrechnungskurses ist standardisiert und wird von der jeweiligen Terminbörse vorgegeben. Oft ist dies der Schlusskurs (letzter Kurs) am Verfallstag, der im Rahmen einer Auktion ermittelt wird.

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2. Physische Lieferung

Die physische Lieferung eines Future-Kontraktes bedingt, dass am Ende der Laufzeit bei offenen Positionen der zu Grunde liegende Basiswert ausgeliefert wird. Es erfolgt keine Verrechnung in bar, sondern Sie werden zum Besitzer oder Lieferant des Underlying.

Dies sollten Sie nur in Anspruch nehmen, wenn Sie tatsächlich Interesse am zu Grunde liegenden Instrument haben (Käufer eines Futures) oder das entsprechende Gut liefern wollen (Verkäufer eines Futures). Ansonsten ist eine physische Lieferung eines Basiswertes mit zusätzlichen Kosten und hohem Aufwand verbunden. Stellen Sie sich nur einmal vor, Sie bekämen lebende Rinder (Live Cattle – Kontrakt an der Globex) oder 100 Tonnen Futter-Weizen geliefert bzw. müssten diese Waren liefern.

Genau aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie über die Verfallstermine und die Erfüllungsart Ihrer gehandelten Future-Kontrakte genauestens Bescheid wissen.

Die meisten Kontrakte werden von der Clearing-Stelle der jeweiligen Börse in bar ausgeglichen. Einige Warenterminkontrakte sehen jedoch eine physische Lieferung vor. Durch Glattstellen (Schließen) der offenen Positionen vor Endfälligkeit können Sie das Risiko einer physischen Lieferung ausschließen.

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Futures gehören zu den sogenannten unbedingten Termingeschäften

Bei Termingeschäften unterscheidet man zwischen bedingten und unbedingten Termingeschäften. Futures gehören wie CFDs (Contracts for Difference) zur Familie der unbedingten Termingeschäfte. Diese zeichnen sich dadurch aus, dass beide Vertragsparteien (Käufer und Verkäufer) eine unbedingte Verpflichtung auf Erfüllung besitzen.

Optionen hingegen sind bedingte Terminkontrakte. Hier besitzt der Käufer das Recht, aber keine Verpflichtung, auf Erfüllung des Kontraktes. Für dieses Recht zahlt er eine Optionsprämie (Optionspreis).

Bei Future-Kontrakten fließt keine Prämie. Käufer und Verkäufer von Futures hinterlegen zur Absicherung ihrer Verpflichtungen eine Sicherheit (Margin).

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Margin

Der Future-Handel kennt zwei Formen von Sicherheiten:

1. Anfangs-Marge (Initial Margin)

Bei der Eröffnung einer Future-Position ist zur Absicherung der Verpflichtungen aus diesem Kontrakt eine anfängliche Sicherheit (Initial Margin) zu hinterlegen.

Die Höhe der Initial Margin bei Future-Kontrakten ist in erster Linie abhängig von der Schwankungsintensität (Volatilität) des zu Grunde liegenden Basiswertes.

Dabei gilt: Je höher die Volatilität eines Instrumentes, umso höher ist die zu entrichtende Sicherheitsanforderung.

Zurzeit beträgt die Initial Margin für einen DAX-Future beispielsweise 12.300 €, für einen Bund-Future 1.750 € und einen für Euro-Dollar-Future 3.510 $.

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2. Erhaltungs-Marge (Variation Margin)

Offene Future-Positionen werden börsentäglich mit ihrem Abrechnungspreis (Settlement-Preis) bewertet. Die Variation Margin berücksichtigt die täglichen Wertschwankungen und bucht die entsprechenden Gewinne oder Verluste auf Ihrem Margin-Konto.

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