Die verschiedenen Aktienarten
Je nach rechtlicher Ausgestaltung der Verbriefung unterscheidet man folgende Aktienarten:
Inhaberaktie
Bei der Inhaberaktie bedingt das Eigentum an der Aktie die volle und sofortige Wahrnehmung der Gesellschafterrechte. Die Übertragung von Inhaberaktien bedarf keiner besonderen Form, sie sind frei veräußerbar.
Namensaktie
Die Namensaktie ist dadurch gekennzeichnet, dass erst nach Eintrag des Aktionärs ins Aktienregister (früher: Aktienbuch) die Gesellschafterrechte wahrgenommen werden können. Sollte der Eintrag ins Aktienregister darüber hinaus noch eine zusätzliche Genehmigung durch die Gesellschaft (durch Vorstand oder Hauptversammlung) verlangen, spricht man von einer vinkulierten Namensaktie.
Je nach Ausgestaltung des Stimmrechts unterscheidet man folgende Gattungen:
Stammaktie
Die Stammaktie ist die klassische Aktiengattung, auch als „Standardaktie“ bekannt. Sie genießt alle Gesellschafterrechte gemäß Aktiengesetz und weist keine Besonderheiten oder Ausnahmen auf.
Vorzugsaktie
Die Besonderheit einer Vorzugsaktie besteht darin, dass sie kein Stimmrecht auf der Hauptversammlung gewährt. Der Wegfall dieses Gesellschafterrechts wird durch die bevorzugte Behandlung bei der Ausschüttung des Bilanzgewinns (Dividende) kompensiert. Vorzugsaktien genießen somit den Vorzug einer höheren Dividende, Sie bezahlen dies aber mit dem Wegfall des Stimmrechts. Sollte eine Aktiengesellschaft zwei Geschäftsjahre in Folge keine Vorzugsdividende zahlen, werden auch Vorzugsaktien stimmberechtigt.
Risikowarnung
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Regulierung
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94161 Ruderting
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Tel. 08509-910950
Fax 08509-910917
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