Aktienemission als Neuemission oder Kapitalerhöhung

Die Börseneinführung von Aktien findet entweder im Rahmen einer Neuemission (IPO = Initial Public Offering) oder einer Kapitalerhöhung (Ausgabe junger Aktien) statt.

IPO: Initial Public Offering

Beim Initial Public Offering (IPO) werden erstmalig Anteile einer Aktiengesellschaft an der Börse eingeführt. Es gibt zwei bekannte Verfahren, die bei einer Börseneinführung Anwendung finden:

Beim Festpreisverfahren sind Fundamentalkriterien entscheidend

Beim Festpreisverfahren wird der Emissionspreis anhand fundamentaler Kriterien von der konsortialführenden Bank (Lead Manager) und dem Emittenten festgelegt. Die Anleger haben keinen direkten Einfluss auf die Preisgestaltung. Sie können lediglich entscheiden, ob und wie viele Aktien sie zu diesem Preis zeichnen wollen.

Beim Bookbuilding wird auf die Nachfragesituation abgestellt

Anders als beim Festpreisverfahren werden beim Bookbuilding potenzielle Investoren frühzeitig bei der Ermittlung des Emissionspreises einbezogen. Die konsortialführende Bank führt im Vorfeld umfangreiche Veranstaltungen und Gespräche durch, um die Nachfragesituation zu beleuchten. Basierend auf diesen Erkenntnissen, wird eine Preisspanne festgelegt und Kaufaufträge (Zeichnungen) innerhalb dieser Spanne werden entgegengenommen. Erst dann wird in Abhängigkeit von der Orderbuchlage der Emissionspreis festgelegt.

In den letzten Jahren hat das Bookbuilding-Verfahren bei Aktienemissionen eindeutig die Oberhand gewonnen.

Kapitalerhöhung für bereits börsennotierte Unternehmen

Bei einer Kapitalerhöhung werden neue Aktien eines schon an der Börse gelisteten Unternehmens platziert. Als Altaktionär haben Sie in der Regel über das so genannte Bezugsrecht die Möglichkeit, ihren prozentualen Anteil an der Aktiengesellschaft zu halten. Sollten Sie dies nicht beabsichtigen, können Sie die Bezugsrechte an der Börse im Rahmen eines separaten Handels während der Bezugsfrist veräußern.

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